Therapeutisches Angebot

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Psychoanalyse

Krisenintervention

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Gruppentherapie

Paartherapie

Psychodynamische Beratung - Coaching

Psychoonkologie

 
 
 

Therapeutische Rahmenbedingungen

 

Vor Beginn einer Psychotherapeutischen Behandlung ist es wichtig, zusammen die Rahmenbedingungen der gemeinsamen Arbeit zu klären.

Jeder Psychotherapeut ist zur Verschwiegenheit verpflichtet, so dass Sie sicher sein können, dass nicht nur die Tatsache, dass Sie in psychotherapeutischer Behandlung sind, sondern auch die Inhalte der therapeutischen Gespräche der besonderen Ver­schwiegenheit unterliegen. Daher erhalten selbst Hausärzte und Angehörige keinerlei Information über die Psychotherapie, es sei denn, Sie selbst wünschen dies ausdrücklich.

Psychotherapeutische Behandlungen gehören zu den Grundleistungen der Gesetz­lichen Krankenversicherung. Dies bedeutet, dass die Kosten einer Psychotherapie durch die Krankenkassen getragen werden. Private Krankenversicherungen haben sehr unterschiedliche Vertragsbedingungen für psychotherapeutische Krankenbehandlungen. Diese sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse vor Beginn einer Psychotherapie klären und sich auch schriftlich bestätigen lassen.

In Vorgesprächen (2-5) haben Sie die Möglichkeit, eine Psychotherapeutin oder einen Psychotherapeuten Ihrer Wahl kennen zulernen und mit ihr oder ihm zu klären, ob Sie sich eine gemeinsame Psychotherapeutische Arbeit vorstellen können. Außerdem wird der/die Psychotherapeut/in eine vorläufige Diagnose stellen und mit Ihnen klären, welche Therapiemethode und welcher Therapieumfang erforderlich und für Sie an­nehmbar ist.

Nach diesen Vorgesprächen müssen Sie gemeinsam mit der/m Psychotherapeu­tin/en einen Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse stellen. Zunächst können im Rahmen einer Kurzzeittherapie zweimal 12 Stunden beantragt werden. Diese Stunden sind nicht gutachterpflichtig. Im Rahmen einer Langzeittherapie muss ein anonymisierter Bericht erstellt werden, der von einem unabhängigen Gutachter beurteilt wird. Entsprechend der Empfehlung dieses Gutachters entscheidet die Krankenkasse über die Übernahme der Kosten der Psychotherapie. Für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapien werden bis zu 100 Stunden und für psycho­analytische Therapien bis zu 240 Stunden bewilligt.

Eine psychotherapeutische Behandlungssitzung dauert in der Regel 50 Minu­ten und findet 1 Mal pro Woche statt. Sollten Stunden nicht eingehalten werden können, müssen sie mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, besser jedoch sobald wie möglich, abgesagt werden, da ansonsten ein Bereitstellungshonorar privat in Rechnung gestellt werden muss.

Das Therapieende ist in der Regel eine gemeinsame Entscheidung von Klient/in und Psychotherapeut/in. Sollten Sie, aus welchen Gründen auch immer, die Behandlung beenden wollen, so hat sich herausgestellt, dass es sehr wichtig ist, zu klären, worin die Gründe und Ursachen bestehen. Wir möchten Sie bitten, dies zu Ihrer eigenen Sicherheit zu beachten.

Weitere Fragen können Sie jederzeit im Gespräch mit Ihrer/Ihrem Psychotherapeutin/en klären.